Organisation
Im Nationalpark-Gesetz ist festgelegt, in welchen Bereichen des Nationalparks auch andere Behörden als die Nationalparkverwaltung zuständig sind.
Da die Nationalparkverwaltung selbst keine Außenstellen hat, können bestimmte Aufgaben, die eine dauernde Präsenz bzw. technische Ausstattung vor Ort erfordern, an andere Behörden oder Institutionen übertragen werden. So liegt zum Beispiel die Fachaufsicht über die Nationalpark-Wacht bei der Nationalparkverwaltung, organisatorisch ist die Wacht jedoch beim NLWKN (Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz) angesiedelt. Auf den Inseln Wangerooge, Mellum und Minsener Oog übernimmt der Mellumrat im Auftrag der Verwaltung die Betreuung und Überwachung.
Für jede Insel und die verschiedenen Küstenregionen sind jedoch Mitarbeiter/innen der Nationalparkverwaltung als Regionalbetreuer eingesetzt. Sie sind regelmäßig vor Ort, kennen die Gegebenheiten und pflegen die Kontakte zu Gemeinde, Touristik, Vereinen und weiteren Personen / Institutionen, die Kooperationspartner der Nationalparkverwaltung sind.
- Natur des Wattenmeeres
- Niedersächsisches Wattenmeer
- Hamburgisches Wattenmeer
- Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer


