Natura 2000
Natura 2000 ist die tragende Säule des Naturschutzes in der Europäischen Union. Die Einrichtung des Natura 2000-Netzes wurde 1992 durch die Verabschiedung der FFH-Richtlinie in Gang gebracht. Zusammen mit der Vogelschutz-Richtlinie setzt die FFH-Richtlinie gemeinsame Rahmenbedingungen für die Erhaltung wildlebender Tiere und Pflanzen und von Lebensräumen innerhalb der EU und ist die zentrale europäische Initiative zur Erhaltung der biologischen Vielfalt in den Mitgliedsstaaten.
Die Gebiete, die als Bestandteil des Natura 2000-Netzes ausgewiesen wurden, umfassen momentan 15-30% der Fläche der EU-Mitgliedsstaaten; die durch das Netz abgedeckte Gesamtfläche ist bereits größer als die Bundesrepublik Deutschland.
Um das Natura 2000-Netz zu verankern, wurde die Europäische Union in sieben biogeografische Regionen eingeteilt: Die atlantische, kontinentale, alpine, mediterrane, boreale, pannonische, und makaronesische Region. Für jede Region schlagen die Mitgliedsstaaten der Kommission eine Liste mit Gebieten vor, die mittels der in der FFH-Richtlinie enthaltenen Kritieren ausgewählt werden. Mit Unterstützung des Europäischen Themenzentrums für biologische Vielfalt, von unabhängigen Wissenschaftlern sowie von Experten aus den Mitgliedsstaaten und von Nicht-Regierungsorganisationen wertet die Kommission anschließend diese Vorschläge aus, um ein beständiges, zusammenhängendes und repräsentatives ökologisches Netz von Gebieten zu schaffen. Nachdem die Kommission die Gemeinschaftslisten der Natura 2000-Gebiete angenommen hat, sind die Mitgliedsstaaten (innerhalb einer gewissen Übergangszeit) dazu verpflichtet, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die Erhaltung ihrer Gebiete zu garantieren und ihre Zerstörung zu verhindern.
Neben einer Verbesserung der Naturschutzbemühungen bringt die Einrichtung des Natura 2000-Netzes beträchtliche ökonomische und soziale Vorteile. Hierzu zählen zum Beispiel ökosystemare Leistungen, Lieferung von Nahrung und Holzprodukten, Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten (z. B. im Ökotourismus), Diversifizierung der lokalen Wirtschaft, Erhöhung der sozialen Stabilität, Verbesserung der Lebensbedingungen sowie Reduzierung lokaler Umweltprobleme wie z. B. Wasserverschmutzung.
Die Vorbereitungen für das Natura 2000-Netz finden auch in den beiden Beitrittsländern Bulgarien und Rumänien statt, die 2007 der EU beitreten werden. Zur Zeit sind diese Länder dabei, ihre Gebietslisten zu erstellen.
Natura 2000 im niedersächsischen Wattenmeer
EU-Vogelschutzgebiet sind alle Flächen des Nationalparks, mit Ausnahme der Erholungszone oberhalb der mittleren Tidehochwasserlinie (MTHW) und drei weiterer Flächen (s. Nationalpark-Gesetz - NWattNPG - §2 (2)).
FFH-Gebiet (Flora-Fauna-Habitat) sind die Ruhe- und Zwischenzonen im Nationalpark (Näheres s. §2 (3) NWattNPG).
Folgende Lebensraumtypen von EU-weiter Bedeutung sollen im nds. Wattenmeer besonders geschützt werden:
* entkalkte Dünen mit Krähenbeere (Braundünen)
* festliegende Küstendünen mit krautiger Vegetation (Graudünen
* Lagunen des Küstenraumes (Strandseen)
* Sandbänke mit nur schwacher ständiger Überspülung durch Meerwasser
* vegetationsfreies Schlick-, Sand- und Mischwatt
* flache große Meeresarme und -buchten (Flachwasserzonen und Seegraswiesen)
* Riffe
* einjährige Vegetation mit Queller und anderen einjährigen Arten auf Schlamm und Sand (Quellerwatt)
* Schlickgrasbestände
* atlantische Salzwiesen (Glauco-Puccinellietalia maritimae)
* Primärdünen
* Weißdünen mit Strandhafer
* Dünen mit Sanddorn
* Dünen mit Kriechweide
* bewaldete Dünen der atlantischen Region
* feuchte Dünentäler
* Ästuarien
* oligo- bis mesotrophe stehende Gewässer.
Besonderen Schutz genießen Seehund, Schweinswal, Meerneunauge und Sumpf-Glanzkraut.
- Natur des Wattenmeeres
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- Hamburgisches Wattenmeer
- Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer
