Kitesurfen vor der Krummhörn (Upleward)
Seit Mai 2009, befristet bis zum 31.12.2010, ist vor der Krummhörner Küste in Höhe Upleward eine Fläche zum Kitesurfen zugelassen.
Damit Natur und Landschaft, die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts und das Landschaftsbild nicht mehr als nach den Umständen unvermeidbar beeinträchtigt werden, gelten folgende Bestimmungen :
- Die für das Kitesurfen zugelassenen Gebiete ergeben sich aus der anliegenden Übersichtskarte.
- Die Gemeinde hat durch geeignete Maßnahmen (z.B. Kontrollen, Hinweistafeln und/ oder Belehrungen der Kitesurfer vor Ort) zu gewährleisten, dass das Kitesurfen nur innerhalb der dafür ausgewiesenen Bereiche des Nationalparks stattfindet.
- Die Grenzen des Kite-Surfgebietes sind mit Bojen, Pricken ö. ä. deutlich kenntlich zu machen.
- Die Befreiung gilt nicht für das Buggykiting, das Fliegen lassen von Drachen, Modellflugzeugen oder anderen Kleinflugkörpern und den Start von Ballons.
Die Befreiung wird vorerst nur bis zum 31.12.2010 erteilt, da nachteilige Auswirkungen auf den Nationalpark gegenwärtig nicht ausgeschlossen werden können. Hierzu gibt es Begleituntersuchungen. Erst bei Vorliegen der Ergebnisse kann eine Entscheidung über eine längerfristige oder dauerhafte Befreiung getroffen werden.
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