Kitesurfen auf Baltrum
Seit Januar 2010, befristet bis März 2011, ist vor dem Baltrumer Nordstrand eine Kitesurf-Fläche zugelassen. Die Abgrenzung der Fläche ist der nebenstehenden Karte zu entnehmen.
Die Zulassung kann widerrufen werden, wenn folgende Nebenbestimmungen zum Schutz von Natur und Landschaft nicht eingehalten werden.
- Das für das Kitesurfen zugelassene Gebiet ergeben sich aus der Übersichtskarte.
- Die Gemeinde muss durch geeignete Maßnahmen (z.B. Kontrollen, Hinweistafeln und/ oder Belehrungen der Kitesurfer vor Ort) gewährleisten, dass das Kitesurfen nur innerhalb der dafür ausgewiesenen Bereiche des Nationalparks stattfindet.
- Die Grenzen des Kite-Surfgebietes innerhalb der Zwischenzone sind mit Bojen, Pricken ö. ä. deutlich zu kennzeichnen.
Die Befreiung wird vorerst nur bis zum 31.03.2011 erteilt, um innerhalb dieses Zeitraumes festzustellen, ob sich nachteilige Auswirkungen auf die Schutzgüter des Nationalparks einstellen. Nach Vorlage der Untersuchungsergebnisse wird dann auf Grundlage der bis dahin vorliegenden Erkenntnisse über eine längerfristige Befreiung entschieden.
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