Kitesurfen
In den letzten Jahren haben die Kitesurfer das Wattenmeer vor der niedersächsischen Küste für sich als Revier entdeckt. Das Wattenmeer ist jedoch als Nationalpark, UNESCO-Weltnaturerbe, UNESCO-Biosphärenreservat und durch EU-Richtlinien (Vogelschutzgebiet, FFH-Gebiet) geschützt. Deshalb muss die flächen- und störungsintensive Sportart so kanalisiert werden, dass die geschützte Tierwelt nicht gestört wird.
Kitesurfer im Wattenmeer
© Nationalparkverwaltung Nds. Wattenmeer
Auf Antrag der Gemeinden können Flächen für das Kitesurfen zugelassen werden. Ziel ist, dass die Kitesurfer sich nur innerhalb dieser zugelassenen, gekennzeichneten Flächen aufhalten und somit benachbarte strenge Schutzzonen nicht beeinträchtigt werden.
Dieser Kompromiss zwischen Naturschutz und Freizeitaktivitäten funktioniert nur, wenn die Sportler sich an die damit verbundenen Regelungen halten. Die Zulassung erfolgt jeweils befristet. Die Flächen werden mit Bojen gekennzeichnet, die Gemeinden müssen darauf achten, dass die Bestimmungen für die Zulassung eingehalten werden.
Hier finden Sie die Karten und Bestimmungen für die bislang zugelassenen Kitesurf-Flächen im niedersächsischen Wattenmeer:
- Wangerland (Hooksiel, Schillig)
- Upleward (Krummhörn)
- Insel Baltrum
- Cuxhaven
- Dorum-Neufeld
- Wremen.
- Natur des Wattenmeeres
- Niedersächsisches Wattenmeer
- Hamburgisches Wattenmeer
- Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer





